Statement 25.09.2024
GKV-Spitzenverband
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) macht Kleinkindern und ihren Eltern schon sehr frühzeitig ein umfassendes Angebot, um die Mundgesundheit von Kleinkindern langfristig zu verbessern.
Berlin, 25.09.2024: „Gesund beginnt im Mund – von Anfang an!“ – wie wichtig das Thema des diesjährigen Tages der Zahngesundheit ist, zeigt die Tatsache, dass der Anteil der Kleinkinder mit Karies in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern immer noch hoch ist. Dem hat der Gesetzgeber Rechnung getragen und im Sozialgesetzbuch V Regelungen zur Vermeidung frühkindlicher Karies aufgenommen. Nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten haben Kinder im Alter vom 6. Monat, d. h. ab Durchbruch des ersten Zahns, bis zum vollendeten 72. Monat Anspruch auf sechs Früherkennungsuntersuchungen in der zahnärztlichen Praxis. Danach schließen sich bis zum Alter von 18 Jahren die Maßnahmen der Individualprophylaxe an.
Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen umfassen die Inspektion der Mundhöhle, die Ernährungs- und Mundhygieneberatung der Betreuungspersonen, Empfehlungen zum Ernährungsverhalten sowie zum Zahnpflegeverhalten und die Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel (fluoridhaltige Zahnpaste, fluoridiertes Speisesalz u. Ä.).
Eltern und Kinder bekommen also schon sehr früh das notwendige Rüstzeug zum Erhalt einer guten Mundgesundheit mit auf den Weg. Erfreulicherweise ist die Inanspruchnahme der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Bei den 0- bis 6-jährigen Kindern besteht dabei allerdings noch Luft nach oben und es sollten gerade in diesen Altersklassen noch mehr Kinder von den GKV-Leistungen zur Früherkennung Gebrauch machen. Möglicherweise hilft in diesem Zusammenhang auch, wenn die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in das Kinderuntersuchungsheft integriert werden, um die Betreuungspersonen auch auf diese Weise an eine Wahrnehmung der Untersuchungen zu erinnern. Darüber wird zurzeit gerade im Gemeinsamen Bundesauschuss beraten.
Aber nicht nur in der Zahnarztpraxis, sondern auch bei der Gruppenprophylaxe werden Kinder, Betreuungspersonen und das Kitapersonal schon frühzeitig in die Aufklärungsarbeit zum Erzielen einer guten Mundhygiene einbezogen. Hierfür hat die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege (DAJ) Inhalte, Botschaften und Empfehlungen der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe für unter 3-jährige Kinder herausgegeben, in denen die Aufgaben der Prophylaxe-Fachkräfte, des Kitapersonals und der häuslichen Betreuungspersonen, in der Regel der Eltern, detailliert beschrieben und gut voneinander abgegrenzt werden. Im Vordergrund steht dabei das tägliche Zähneputzen der Kinder gemeinsam mit den Erzieherinnen und Erziehern in der Kita. D. h. auch über diesen Weg lernen die Kinder schon sehr frühzeitig, auf die eigene Mundgesundheit zu achten und sie zu erhalten.
Geht es nicht noch früher? Ja es geht! So hat die die DAJ gemeinsam mit mehreren Landesarbeitsgemeinschaften für Jugendzahnpflege und in Kooperation mit dem Deutschen Hebammenverband ein modulares Unterrichtskonzept für angehende Hebammen entwickelt. Neben den zentralen Themen Mundhygiene und Kariesprophylaxe bei Mutter und Kind beinhaltet es auch Aspekte wie Beruhigungssauger, Fluoridanwendung sowie Baby- und Kleinkindernährung. Auf diese Weise soll auch das Thema Mundgesundheit von Mutter und Kind in die Schwangerenbetreuung Einzug halten und die werdenden Mütter frühzeitig dafür sensibilisiert werden.
Die gesetzliche Krankenversicherung fördert also mit einer Vielzahl von Maßnahmen, die zudem schon sehr frühzeitig einsetzen, den Erhalt der Mundgesundheit von Kleinkindern. Der GKV-Spitzenverband begrüßt es, wenn zukünftig noch mehr Kleinkinder gemeinsam mit ihren Betreuungspersonen von diesem Angebot auch Gebrauch machen, damit Karies bei Kleinkindern noch weiter zurückgeht.