Statement 25.09.2023

Des GKV-Spitzenverbands

Die GKV bietet insbesondere für Pflegebedürftige und Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen eine Vielzahl von Leistungen, die die Mundgesundheit verbessern

„Gesund beginnt im Mund – für alle“. „Alle“ umfasst dabei insbesondere Pflegebedürftige und Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen, denn die Mundgesundheit dieser Menschen liegt häufig unter dem Bevölkerungsdurchschnitt. Um hier eine bessere Mundgesundheit zu fördern, wurden in den letzten 15 Jahren zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen im Sozialgesetzbuch V beschlossen.

Gefördert werden zahnärztliche Besuche in häuslicher Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen (§ 87 Abs. 2i und 2j SGB V) sowie Kooperationsverträge zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und Zahnärztinnen und Zahnärzten (§ 119b SGB V). Als jüngste Maßnahme für diese vulnerable Personengruppe wurden GKV-Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (§ 22a SGB V) und zur Parodontitisbehandlung eingeführt. Sie haben zweimal jährlich Anspruch auf die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Aufklärung über die Bedeutung der Mundhygiene und über Maßnahmen zu deren Erhaltung, die Erstellung eines Planes zu individuellen Mund- und Prothesenpflege sowie die Entfernung von Zahnstein. Anders als alle anderen GKV-Versicherten kann diese Personengruppe damit von einer lebenslangen Prävention profitieren.

Damit zukünftig noch mehr Betroffene Zuhause oder in einer Einrichtung aufgesucht werden können, werden durch eine höhere Vergütung zusätzliche finanzielle Anreize für Zahnärztinnen und Zahnärzte geschaffen. All dies soll dazu beitragen, die zahnmedizinische Betreuung und damit langfristig die Mundgesundheit speziell bei vulnerablen Personengruppen zu verbessern. Selbstverständlich besteht auch ein Anspruch auf alle anderen zahnärztlichen Leistungen aus dem umfangreichen GKV-Leistungskatalog.

Erste Erfolge sind zu beobachten: So ist in den vergangenen Jahren insbesondere die Anzahl der Kooperationsverträge zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und Zahnärztinnen oder Zahnärzten kontinuierlich gestiegen. Mittlerweile hat mehr als jede dritte Pflegeeinrichtung einen zahnärztlichen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Nach einem Corona-bedingten Einbruch im Jahr 2020 steigt die Anzahl der Präventionsleistungen nach § 22a SGB V kontinuierlich an. Bezogen auf die Gesamtzahl der pflegebedürftigen Menschen und der Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen werden diesen Leistungen allerdings immer noch wenig genutzt. So wurden im Jahr 2021 bei einer Gesamtzahl von rd. 12,5 Millionen pflegebedürftigen und schwerbehinderten Menschen knapp 400.000 individuelle Mundgesundheitspläne zu Lasten der GKV abgerechnet. „Der GKV-Spitzenverband begrüßt es, wenn zukünftig noch mehr Pflegebedürftige und Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen die Präventionsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen nutzen, um ihre Mundgesundheit zu verbessern“, so Dr. Michael Kleinebrinker vom GKV-Spitzenverband.

Auch der GKV-Spitzenverband und die Krankenkassen wollen am diesjährigen Tag der Zahngesundheit mit darüber informieren, dass für die Gruppe der vulnerablen Versicherten mittlerweile eine Vielzahl von GKV-Leistungen zur Verfügung steht. Diese Leistungen sollen dazu beitragen, die Mundgesundheit dieser Personengruppe zu verbessern. Intensive Aufklärungsarbeit durch die Zahnärzte und Zahnärztinnen oder auch durch die Krankenkassen können weiter dazu beitragen, dass immer mehr Menschen von den Präventionsleitungen profitieren.