Statement 25.09.2019

GKV-Spitzenverband

Der „Tag der Zahngesundheit“ findet dieses Jahr unter dem Motto „Gesund beginnt im Mund – Ich feier’ meine Zähne!“ statt. Im Fokus stehen dieses Mal die Jugendlichen. Tatsächlich haben sie in der Regel allen Grund, ihre Zähne zu feiern, denn in den vergangenen Jahren hat sich die Mundgesundheit auch bei den Jugendlichen deutlich verbessert. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Eine wichtige Rolle spielt dabei sicherlich, dass in Deutschland durch das Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen schon frühzeitig mit der systematischen Betreuung der Kinder durch die Gruppen- und Individualprophylaxe begonnen wird, um so eine gute Mundgesundheit zu schaffen und aufrecht zu erhalten. Zu den Maßnahmen der Gruppenprophylaxe gehören die Untersuchung der Mundhöhle, die Erhebung des Zahnstatus’, Ernährungs- und Mundhygieneberatung und die Zahnschmelzhärtung. In der Individualprophylaxe haben die Kinder Anspruch auf die Erhebung eines individuellen Mundhygienestatus, eine Mundgesundheitsaufklärung über die Ursachen von Karies und Zahnfleischerkrankungen, deren Vermeidung und über Mundhygiene-techniken. Darüber hinaus können lokale Maßnahmen mit Fluoridlack und eine Fissurenversiegelung der großen bleibenden Backenzähne durchgeführt werden.

Während bei der Gruppenprophylaxe die Betreuung in Kindertagesstätten und Schulen und damit im Setting der Kinder erfolgt, findet die Individualprophylaxe in der Zahnarztpraxis statt. Seit Juli 2019 ist eine individualprophylaktische Betreuung sogar schon ab Durchbruch des ersten Zahnes möglich. Somit erhalten die Kinder und deren Erziehungsberechtigte schon frühzeitig das Rüstzeug dafür, zu einem späteren Zeitpunkt eigenverantwortlich mit ihrer Mundgesundheit umgehen zu können.

Der Übergang von der Phase intensiver Betreuung im Kindesalter in die Phase der Eigenverantwortung für die Mundgesundheit im Erwachsenenalter erfolgt dann nicht abrupt, sondern schrittweise. So endet die Betreuung in der Schule durch die Gruppenprophylaxe in der Regel mit Vollendung des 12. Lebensjahres, die Betreuung durch die Individualprophylaxe jedoch erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres.

So schön die Tatsache auch ist, dass vor diesem Hintergrund viele Jugendliche heute keine

Karieserfahrung haben – das birgt aber die Gefahr, dass sie Karies nicht als Risiko empfinden und aus diesem Grund vielfach auch die Prävention als nicht unbedingt notwendig ansehen. Vorsorgeuntersuchungen werden daher oftmals versäumt und die angebotenen individualprophylaktischen Maßnahmen nicht wahrgenommen.

Insofern appellieren die Krankenkassen an die Jugendlichen, auch in der nicht immer ganz einfachen Phase der Pubertät das Leistungsangebot der Krankenkassen weiterhin zu nutzen, um die gute Mundgesundheit auch in das Erwachsenenalter mitzunehmen. Sie sollten also weiterhin die zweimal jährlich angebotenen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen und die Individualprophylaxemaßnahmen in der Zahnarztpraxis wahrnehmen. Und zu Hause sollten die Zähne konsequent mit fluoridhaltiger Zahnpaste gebürstet werden. Auf diese Weise haben die Jugendlichen eine gute Chance, auch später als Erwachsene mit gesunden und schönen Zähnen durchs Leben zu gehen.