Statement 19.09.2014
Von Frau Manuela Schäfer, Referentin für die vertragszahnärztliche Versorgung beim GKV-Spitzenverband
Gesamter Audio Mitschnitt des Statements:
Meine Damen und Herren,
bereits zum 24. Mal findet der Tag der Zahngesundheit statt. Als Motto hat der bundesweite Aktionskreis, dem neben Zahnärzten, Krankenkassen und dem öffentlichen Gesundheitsdienst viele weitere Organisationen angehören, dieses Jahr „Gesund beginnt im Mund – Ein Herz für Zähne“ herausgegeben. Nicht zuletzt schwingt dabei das Thema Fürsorge mit – für die eigene Mundgesundheit, aber vor allem auch für die von Menschen, die sich nur eingeschränkt bzw. gar nicht selbst darum kümmern können.
Als erstes kommen hier wohl jedem zuerst Kinder in den Sinn. Aber nicht nur sie brauchen besondere Aufmerksamkeit und Fürsorge im Zusammenhang mit der Mundhygiene. Das diesjährige Motto lässt sich insbesondere auch auf die Gruppe der Pflegebedürftigen sowie Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Alltagskompetenz übertragen. Während Kinder und Jugendliche im Zusammenhang mit dem Thema Mundgesundheit relativ häufig im Fokus stehen, ist das für diese Menschen eher selten der Fall. Grund genug für uns, sich einmal speziell auf pflegebedürftige und behinderte Menschen im Zusammenhang mit dem Thema Mundgesundheit zu konzentrieren.
Aufgrund des demographischen Wandels nimmt deren Anzahl kontinuierlich zu, weil die Menschen immer älter werden. Pflegebedürftige oder behinderte Menschen können oftmals nicht mehr in die Zahnarztpraxis kommen. Dadurch ist ihr Mundgesundheitszustand im Schnitt schlechter als in der Allgemeinbevölkerung. Darüber hinaus haben diese Menschen besondere Bedürfnisse an die zahnmedizinische Behandlung. Diesen Tatsachen wurde durch die Aufnahme spezieller Leistungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nun Rech-nung getragen.
So wurden im Jahr 2013 für das Aufsuchen von pflegebedürftigen Menschen, Menschen mit einer Behinderung oder einer eingeschränkten Alltagskompetenz spezielle Zuschläge für Zahnärzte eingeführt. Mit dieser Maßnahme soll ein Anreiz geschaffen werden, einfache zahnärztliche Be-handlungen bei Versicherten, die einer Pflegestufe nach dem SGB XI zugeordnet sind, die Einglie-derungshilfe nach dem SGB XII erhalten oder die dauerhaft erheblich in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, in häuslicher Umgebung durchzuführen. Dadurch wiederum soll eine konti-nuierliche zahnärztliche Betreuung dieser Menschen ermöglicht und ihre Mundgesundheit lang-fristig verbessert werden.
Um eine nachhaltige Verbesserung der Zahn- und Mundgesundheit auch bei Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen zu erreichen, wurde in der ersten Jahreshälfte 2014 der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung erneut erweitert. Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes von 2011 werden nämlich von den insgesamt 2,5 Mio. Pflegebedürftigen in Deutschland ca. 740.000 in Heimen vollstationär versorgt. Auch die zahnmedizinische Betreuung dieser Personengruppe ist verbesserungsbedürftig.
In diesem Zusammenhang hat der GKV-Spitzenverband mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung eine Rahmenvereinbarung geschlossen, in der die Anforderungen an eine kooperative und koordinierte zahnärztliche Betreuung von Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen festgelegt sind. Wichtig war uns dabei, Qualitäts- und Versorgungsziele in die Vereinbarung aufzunehmen, damit die Versorgung der Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen auf einer soliden Basis steht und um die pflegerische und zahnärztliche Versorgung von Heimbewohnern auch künftig optimal weiterentwickeln zu können. Das ist für uns als Kassen von besonderer Bedeutung, denn gerade Pflegebedürftige müssen eine regelmäßige und systematische Zahnpflege bekommen, um bei ihnen möglichst lange die Zahn- und Mundgesundheit aufrecht erhalten zu können.
Zahnärzte haben nun die Möglichkeit, im Rahmen einer Kooperation mit den Pflegeheimen zusammen zu arbeiten. Die auf Basis der Rahmenvereinbarung abzuschließenden Kooperationsverträge ermöglichen eine routinemäßige Eingangsuntersuchung sowie weitere regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bei Patienten in Pflegeheimen. Der Zahnarzt kann für jeden pflegebedürftigen Patienten Pflegezustand und Behandlungs-bedarf anhand eines vorgefertigten Formblattes dokumentieren und das Pflegepersonal entsprechend individuell instruieren.
Der diesjährige Tag der Zahngesundheit spricht mit seinem Motto „Ein Herz für Zähne“ grundsätzlich alle gesetzlich Versicherten an. Es geht um das lebenslange Begleiten vom Kindesalter bis hin zum Erwachsenen, aber speziell eben auch um die zahnmedizinische Betreuung von Menschen, die sich nur eingeschränkt oder gar nicht um ihre Mundgesundheit kümmern können. Dies trifft vielfach auf die behinderten und pflegebedürftigen Menschen zu. Nicht zuletzt auch die Verbesserung der Mundgesundheit dieser Menschen liegt uns als GKV-Spitzenverband besonders am Herzen. In diesem Sinn wünschen wir allen Beteiligten für diesen Tag ein gutes Gelingen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.