Pressekonferenz zum „Tag
der Zahngesundheit“24.09.2003 in Hamburg |
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Statement der Arbeitsgemeinschaft
der Spitzenverbände der Krankenkassen
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Bernd Wiethardt
Leitender Verwaltungsdirektor
zugleich alternierender Vorstandsvorsitzender
der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege
(DAJ)
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel,
im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände
der Krankenkassen
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Es gilt das gesprochene Wort
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(Anrede)
Morgen wird zum 13. Mal der Tag der Zahngesundheit durchgeführt.
Die Zahl „13“ gilt allgemein als Unglückszahl,
im Zusammenhang mit der zahngesundheitlichen Prävention
kann die Zahl „13“ aber nur als Glückszahl
bezeichnet werden, denn 13-mal wurde bisher in bundesweiten
Aktionen auf die Bedeutung der Zahngesundheit hingewiesen.
Wer morgen genau hinschaut, wird feststellen, dass bundesweit
unzählige Aktivitäten zum Thema „Zahngesundheit“
durchgeführt werden. In Kindergärten und Schulen,
in Rathäusern, auf Markplätzen und in sonstigen
öffentlichen Einrichtungen sowie in fast allen Zahnarztpraxen
in Deutschland wird dieser Tag mit besonderen Aktionen begangen.
Der Tag der Zahngesundheit ist ein Baustein für das Gebäude
„Erfolge der zahngesundheitlichen Prävention“.
Er ist sehr erfolgreich und auch wirksam und deshalb beteiligen
sich die gesetzlichen Krankenkassen an seiner Durchführung.
Mit einer gewissen Portion von Stolz darf ich auf die besonderen
Erfolge bei den Bemühungen um mehr Zahngesundheit hinweisen.
Seit 1989 ist die Zahl der durch Karies zerstörten Zähne
bei 12-Jährigen im Durchschnitt von 4,2 auf 1,2 gesunken.
Diese Erfolgsbilanz ist für das Gebiet der Prävention
einzigartig. Dazu haben neben den niedergelassenen Zahnärzten
und den Zahnärzten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes,
den Prophylaxe-Helferinnen und den Erziehungspersonen in den
Kindergärten und Schulen auch die gesetzlichen Krankenkassen
beigetragen. Letztgenannte bemühen sich um eine zahnprophylaktische
Betreuung vom Beginn des Lebens bis zu dessen Ende. Dabei
setzt die Prävention schon vor der Geburt eines Versicherten
ein, indem bereits eine Schwangere im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge
eine Aufklärung über die Bedeutung der Mundgesundheit
für Mutter und Kind erhält. Das setzt sich im Rahmen
der Kinderfrüherkennungs-Untersuchungen beim Kinderarzt
fort, wo ebenfalls Hinweise zur Mundgesundheit und Mundhygiene
gegeben werden und ggf. eine erste Fluoridgabe erfolgt. Vom
30. Lebensmonat an kann dann die regelmäßige individuelle
Vorsorge in den Zahnarztpraxen in Form von zahnärztlichen
Früherkennungs-Untersuchungen der Kinder beginnen. Ab
dem Zeitpunkt des Kindergartenbesuchs wird die Mundgesundheitsvorsorge
durch die Gruppenprophylaxe verstärkt, die dann auch
während der Schulzeit bis zum 12. Lebensjahr fortgesetzt
wird. Für Kinder und Jugendliche mit hohem Kariesrisiko
wird diese Form der Betreuung sogar bis zum 16. Lebensjahr
durchgeführt. Bei der Gruppenprophylaxe handelt es sich
um eine äußerst effiziente Maßnahme, da in
Kindergärten und Schulen alle dort anwesenden Kinder
betreut werden. Bei dieser aufsuchenden Betreuungsform braucht
man sich keine Gedanken darüber zu machen, wie man an
die Kinder herankommt, und wie man sie zu einem Untersuchungstermin
bewegen kann. Dieser Umstand kommt vor allen Dingen den Kindern
aus sozial schwierigen Verhältnissen entgegen, die anders
wohl schwerlich zur Untersuchung und zur Teilnahme an Zahnputzübungen
und Beratungen über richtige Ernährung bewegt werden
könnten. Sie, die wegen ihres hohen Kariesrisikos gemeinhin
als „Problemkinder“ bezeichnet werden, lassen
sich durch die Gruppendynamik mitreißen und in dieser
Atmosphäre bestehen auch gute Chancen, sie bei vorhandenem
Sanierungsbedarf zum Besuch in der Zahnarztpraxis zu bewegen.
Ergänzt werden die Maßnahmen der Gruppenprophylaxe
durch Maßnahmen der Individualprophylaxe in zahnärztlichen
Praxen für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr. Neben
den aufgezeigten Prophylaxebemühungen bei den 3- bis
18-Jährigen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen aber
auch weitere Prophylaxemaßnahmen im Bereich der Zahngesundheit.
Sucht z. B. eine Mutter den Zahnarzt mit ihrem Kleinkind vor
dem 30. Lebensmonat auf, so erhält sie eine Beratung
und falls nötig, auch eine Behandlung ihres kleinen Kindes.
Darüber hinaus kann jeder über 18-jährige Versicherte
bis an sein Lebensende zahnärztliche Leistungen im Prophylaxebereich
in Anspruch nehmen, z. B. eine Untersuchung und Beratung als
Voraussetzung für den Eintrag ins Bonusheft - alle diese
Leistungen zahlt seine Krankenkasse. Die von mir erwähnten
Maßnahmen habe ich in einer Anlage in der Ihnen vorliegenden
Pressemappe tabellarisch nach Altersgruppen und Durchführungsorten
aufgelistet. Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch auf
das finanzielle Engagement der gesetzlichen Krankenkassen
für die zahngesundheitliche Prävention hinweisen.
Als weitere Anlage enthält die Pressemappe eine Aufstellung
der erwähnten Ausgaben für die Gruppen- und Individualprophylaxe
sowie die Fissurenversiegelung in den Jahren 1995 bis 2002.
Daraus ist ersichtlich, dass Jahr für Jahr die Gesamtaufwendungen
der gesetzlichen Krankenkassen für Kinder und Jugendliche
bis zum 18. Lebensjahr kontinuierlich steigen - und das bei
sinkender Kinderzahl. Für den erwähnten Personenkreis
haben sie im Jahre 2002 über 420 Mio. Euro ausgegeben.
Ich glaube, dieses finanzielle Engagement verdient besondere
Anerkennung. Neben den Aufwendungen für diesen klassischen
Präventionsbereich haben die gesetzlichen Krankenkassen
aber auch für den besonderen Präventionsbereich
„Kieferorthopädie“ im Jahre 2002 einen Betrag
von 2,2 Mrd. Euro aufgewandt. Damit konnte in sehr vielen
Fällen das Ziel der Kieferorthopäden verwirklicht
werden, Fehlentwicklungen des Kauorgans entweder zu verhindern
oder - falls erforderlich - auch zu behandeln. Die gesetzlichen
Krankenkassen wissen, dass eng und schief stehende Zähne
nicht nur die Ästhetik beeinträchtigen, sondern
durch Erschwerung der Zahnreinigung auch die Kariesgefahr
erhöhen. Ein gestörter Zusammenbiss beeinträchtigt
die Kaufunktion. Eine falsche Lage der Kiefer und eine falsche
Zahnstellung kann zu einer schmerzhaften Verspannung der Gesichts-
und Kaumuskulatur oder des Nackens führen. Kurzum - es
gibt viele Gründe für eine rechtzeitige Kfo-Behandlung
zur Vorbeugung von weiteren gesundheitlichen Schäden.
Einzelheiten aus zahnmedizinischer Sicht wird Ihnen Frau Prof.
Kahl-Nieke näher bringen. Das Ziel der Kieferorthopäden
drückt auch das Motto des diesjährigen Tages der
Zahngesundheit aus:
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„Zähne sind ein Team -
sie gehören zusammen“
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Dieses Ziel zu erreichen ist ein Anliegen
auch der gesetzlichen Krankenkassen, und wie bereits ausgeführt,
tun sie eine Menge dafür, genauer gesagt, die Kieferorthopäden
tun dies und die Krankenkassen bezahlen deren Leistungen.
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Aus meinen Ausführungen konnte man entnehmen,
dass die Krankenkassen sehr viel für die klassische Prävention
und für die Prävention durch Kieferorthopädie
tun. Leider werden sie in vielerlei Hinsicht bei diesen Prophylaxebemühungen
von der Politik im Stich gelassen. So fordern sie seit 14
Jahren eine Beteiligung der Privaten Krankenversicherung an
den Kosten der Gruppenprophylaxe mit dem Hinweis, dass ca.
10 v. H. der gruppenprophylaktisch versorgten Kinder in Kindergärten
und Schulen privat versichert sind. Sie empfinden es als nicht
sachgerecht, wenn 90 % gesetzlich versicherte Kinder die privat
versicherten Kinder in diesem Bereich mitfinanzieren. In Gesprächen
mit Politikern einschließlich der Minister auf Bundes-
und Landesebene wird Abhilfe zugesagt - passiert ist bis heute
jedoch nichts. Auch der aktuelle Entwurf zum Gesundheitsmodernisierungsgesetz
bringt keine Lösung. Ein zweites Defizit der Politik
stellen wir bei der Speisesalzfluoridierung fest. Erfahrungen
aus anderen Ländern zeigen uns, dass die Speisesalzfluoridierung
dann besonders wirksam ist, wenn sie auch in der Gemeinschaftsverpflegung
angewandt wird. Seit Jahren fordern die gesetzlichen Krankenkassen
deshalb die Verwendung von fluoridiertem Speisesalz in der
Gemeinschaftsverpflegung. Und in den zuständigen Ministerien
wird geprüft und geprüft über Jahre, inzwischen
sogar über ein Jahrzehnt, - geschehen ist bisher aber
nichts. Dann tut man schließlich das, was man in solcher
Situation sehr oft als Ausweg sieht, man initiiert ein „Pilotprojekt“.
Dieses „Pilotprojekt“ wurde über Jahre in
Heidelberg durchgeführt mit dem Ergebnis, dass wir nun
bestätigt erhalten haben, was wir schon lange wissen:
Die Verwendung von fluoridiertem Speisesalz ist hinsichtlich
von Nebenwirkungen unbedenklich und zugleich äußerst
effektiv. Anstatt die Verwendung in der Gemeinschaftsverpflegung
nun freizugeben, hat man jahrelang gezögert, bis es nunmehr
nach EU-Recht nicht mehr möglich ist, eine nationale
Regelung zu treffen. Nach einem Richtlinienentwurf der EU-Kommission
soll die Anreicherung einer Vielzahl von Lebensmitteln mit
Fluorid möglich sein. Ein Weg, den wir alle nicht wollen,
weil die Menge des auf diese Weise aufgenommenen Fluorids
kaum messbar ist. Außerdem mahlen die Mühlen der
EU-Kommission sehr langsam, sodass die Einführung dieser
Vorschrift noch Jahre, vielleicht sogar noch Jahrzehnte, auf
sich warten lassen kann.
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Dies sind nur zwei Beispiele die zeigen, wie
die Politik vor lauter Reformeifer kleine, kostengünstige
aber wirksame Verbesserungen auf dem Gebiet der Prophylaxe
unterlässt. Trotz mangelnder Unterstützung der Politik
lassen sich die gesetzlichen Krankenkassen aber nicht in ihrem
Weg beirren, die Prävention zu forcieren, denn für
sie gelten nach wir vor die Grundsätze:
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„Prävention tut
Not“
und
„Vorbeugen ist besser als Heilen“
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