Statement 19.09.2014

Von Herrn Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer

Gesamter Audio Mitschnitt des Statements:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Zahnärzte sind in der Prävention erfolgreich …
Die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde hat mit ihrer präventionsorientierten Neuausrichtung vor mehr als 25 Jahren sehr eindrucksvoll die Richtigkeit und Effektivität der eingesetzten Präventionsstrategien dokumentiert. Deutschland befindet sich beim Kariesrückgang vor allem bei Kindern und Jugendlichen im internationalen Spitzenfeld. Dieser Erfolg beruht wesentlich auf regelmäßiger Mundhygiene, auf Fluoridanwendung und der Versiegelung der Kauflächen der Backenzähne sowie der regelmäßigen Inanspruchnahme zahnärztlicher Kontrolluntersuchungen. Dies bedeutet, dass auch die Anleitung zur richtigen Mundhygiene im Rahmen der Gruppenprophylaxe einen wichtigen Beitrag geleistet hat.

Wir sind natürlich gespannt, ob in der fünften deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS V), deren Ergebnisse wir für das nächste Jahr erwarten, die Zwölfjährigen ihren DMFT-Wert von 0,7 „halten konnten“ (ein zwölfjähriges Kind hatte 2005 im Durchschnitt weniger als einen Zahn mit Karies oder kariesbedingten Folgen (Füllungen, Extraktionen)).

Weshalb das diesjährige Motto „Gesund beginnt im Mund – Ein Herz für Zähne“?
Milchzähne sind die ersten Zähne und sowohl wichtig für die Entwicklung des Kauorgans, als auch für die psychosoziale und gesunde Entwicklung des Kindes: Ohne gesunde Milchzähne nehmen Kinder nicht altersentsprechend an Gewicht zu. Sie können nicht richtig sprechen lernen, und wenn sie sichtbar kariös zerstörte Zähne im Mund haben oder sogar Zähne bereits fehlen, wächst die Gefahr der sozialen Ausgrenzung. Das ist schlecht für ihre psychische und für ihre soziale Entwicklung.

Einerseits möchten wir deshalb heute auf die Bedeutung und die notwendige Verstetigung der Prophylaxearbeit hinweisen, die in Kindergärten, Schulen und anderen Einrichtungen stattfindet. Es gibt hier sehr gute, erfolgreiche Konzepte. Die Maßnahmen der Gruppen-prophylaxe sind ein wichtiger Beitrag für die gesundheitliche Chancengleichheit und haben Vorbildwirkung für andere Medizinbereiche. 

Andererseits liegen bereits seit Anfang der 1990er Jahre Prävalenzstudien vor, die im Bereich der Mundgesundheit eine unterschiedliche Verteilung des Kariesrisikos und der Karieslast belegen. Die Karies ist bei Kindern und Jugendlichen ungleich verteilt. Wir sprechen von der "Schieflage der Kariesverteilung" oder von "Kariespolarisierung". Altersgruppenabhängig kann im Allgemeinen davon ausgegangen werden, dass 60 bis 80 % aller kariösen Zähne - in der Regel schichtspezifisch - auf eine Gruppe von 10 bis 30 % der Kinder und Jugendlichen entfallen.

Die Ursache für diese Unterschiede in der Mundgesundheit, die sich über den gesamten Lebensbogen zeigen, sind überwiegend sozial bedingt:  je niedriger der soziale Status, desto schlechter der Mundgesundheitszustand. Eine geringe Bildung, geringes Einkommen, ein niedriges Sozialprestige sowie die Zugehörigkeit zu bestimmten Kulturkreisen sind Aspekte, die einen geringen sozioökonomischen Status bedingen.

Für die Mundgesundheit vom ersten Zahn an bis weit in das Grundschulalter hinein sind erst einmal die Eltern oder die betreuenden Bezugspersonen eines Kindes verantwortlich. „Für-sorge“ ist im Sinne des „Vorsorge“-Gedankens also ein Teilaspekt des diesjährigen Mottos zum Tag der Zahngesundheit „ein Herz für Zähne haben“. Insbesondere die Eltern besitzen eine Verpflichtung für das Wohl ihrer Kinder, da Gesundheit, auch die Zahn- und Mundgesundheit, nicht ohne Unterstützung zu erreichen ist. Kinder brauchen in den ersten Lebensjahren sehr viel Zuwendung. Sie brauchen verantwortungsvolle und informierte Eltern, die auf die Gesundheit ihrer Kinder achten - auch auf die Gesundheit der Milch- und später der bleibenden Zähne. Nicht alle Eltern sind dazu in der Lage.

Es handelt sich deshalb auch um ein gesamtgesellschaftliches Problem, das allein durch die Verzahnung von Gruppen- und Individualprophylaxe nicht zu lösen ist. Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche bedürfen einer verstärkt sozialkompensatorisch präventiven und zahnärztlichen Betreuung. Zahnärzte, aber auch Kinder- und Jugendärzte, können jedoch keine erzieherischen Defizite therapieren. Prävention und Therapie können aber den Familien einen Anstoß geben, ihr Leben und das Gesundheitsverhalten zu ändern. 

Erfolgreiche Lösungsansätze sind aus Sicht der Bundeszahnärztekammer nur durch interdisziplinäre Zusammenarbeit möglich. Hierzu zählen die Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, die niedergelassenen Zahnärzte, die gesetzlichen Krankenkassen, die Landesarbeitsgemeinschaften für Jugendzahnpflege, die Kinderärzte, Hebammen, Erziehungseinrichtungen, Pädagogen, Sozialpsychologen sowie die Kommunen und die Einrichtungen der öffentlichen Hand. Die Eltern müssen immer eingebunden werden, damit deren Gesundheitskompetenz gestärkt wird.

Weitere Herausforderung: Die frühkindliche Karies
Mit welchen Zähnen kommen die Kinder in die Zahnarztpraxis? Manchmal lässt sich an den Kinderzähnen der Mangel an Zuwendung ablesen. Neben der Häufung von Karies bei Kindern aus Familien in sozial schwierigen Lebenslagen gibt es eine weitere wichtige Herausforderung: Die frühkindliche Karies an den Milchzähnen bei Kleinkindern bis zum dritten Lebensjahr, in der wissenschaftlichen Literatur als „early childhood caries“ (ECC) bezeichnet. Diese früh auftretende, auch als Nuckel- oder Saugerflaschenkaries (NFK) bezeichnete Erkrankung hat im Unterschied zur Karies der bleibenden Zähne in den letzten Jahren an Häufigkeit zugenommen. 

Aktuelle oralepidemiologische Studien aus Deutschland zur Häufigkeit der ECC zeigen, dass wir derzeit von einer Prävalenz zwischen 7 Prozent und 20 Prozent ausgehen können. Die Betreuung allein durch den Kinderarzt in den ersten drei Lebensjahren reicht offensichtlich nicht aus, um das Erkrankungsrisiko zu senken. Die frühkindliche Karies ist aufgrund der Anzahl der betroffenen Zähne, dem Schweregrad der Zerstörung, dem geringen Alter der Kinder und der daraus resultierenden geringen Kooperationsfähigkeit ein großes kinderzahnheilkundliches Problem. So besitzen Kinder, welche das Alter für die zahnärztliche Gruppen- und Individualprophylaxe erreichen, immer öfter bereits kariöse Zähne. Wir gehen davon aus, dass annähernd die Hälfte aller kariösen Defekte, die bei der Einschulung festgestellt werden, bereits in den ersten drei Lebensjahren entstanden ist. Das stellt eine große Herausforderung für die gruppenprophylaktischen Maßnahmen und die zahnärztliche Versorgung dar.

Schließlich wird die ECC auch im Zusammenhang mit dem Thema Kindesvernachlässigung benannt. Medizinische Vernachlässigung liegt dann vor, wenn Eltern über den Krankheitszustand der Zähne ihres Kindes aufgeklärt und informiert wurden und dennoch einer angebotenen (zahnärztlichen) Behandlung nicht nachkommen. So ist eine schlechte Mundgesundheit von Kleinkindern ein wichtiger Prädiktor zur Einschätzung der psychosozialen Entwicklung und zur Beurteilung von Interventionsstrategien.

Deshalb ist die Zielgruppe der unter dreijährigen Kinder für die zahnmedizinische Prävention insgesamt so wichtig.

Versorgungskonzept zur zahnmedizinischen Prävention der frühkindlichen Karies (ECC)
Seit Herbst 2012 arbeiteten BZÄK, KZBV, die Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DGK) und der Bundesverband der Kinderzahnärzte (BuKiZ) gemeinsam und fachübergreifend mit dem Deutschen Hebammenverband (DHV) an einem gesundheitspolitischen Konzept zur zahnmedizinischen Prävention der frühkindlichen Karies, um gesetzliche Rahmenbedingungen für einen Zahnarztbesuch ab dem ersten Lebensjahr zu schaffen. Es wurde Anfang 2014 fertig gestellt. Ziel des Konzepts ist es, die Präventionslücke bei den unter 3-jährigen zu schließen, um frühkindliche Karies und daraus resultierende Folgeerkrankungen zu vermeiden. Das Konzept bietet Lösungsmöglichkeiten und richtet sich als Angebot an Gesundheitspolitik und Krankenkassen.

Gegenüber den aktuellen Bestimmungen soll mindestens eine weitere Früherkennungsuntersuchung (FU) vorgesehen werden. Die bisherigen drei FU-Leistungen sollen Richtung Risikozeitraum verschoben und in der inhaltlichen Ausgestaltung angepasst werden. Es soll zudem eine verpflichtende Verweisung zum Zahnarzt im kinderärztlichen, gelben U-Heft verankert werden. Liegen bei einem Kind initiale Kariesläsionen vor, ist eine gezielte, lokal auf die Initialläsion begrenzte Fluoridapplikation vorgesehen.

Verhalten, Verhältnisse und gesamtgesellschaftliche Verantwortung
Mit der frühestmöglichen zahnmedizinischen Betreuung und mit der Ausdehnung der Gruppenprophylaxe in die Kinderkrippen und Kindertagesstätten können wir die Mundgesundheit von Kleinkindern verbessern, auch wenn sie in Familien aus sozialen Risikogruppen leben. Dieser frühpräventive Ansatz unterstützt sozial Benachteiligte und fördert so die gesundheitliche Chancengleichheit. Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege e.V. (DAJ) hat dazu bereits 2012 Empfehlungen zur Gruppenprophylaxe für diese Lebensphase gegeben und wird dies zukünftig auch mit einem gesundheitspädagogischen Ansatz ausbauen. 

Darüber hinaus wird im Sinne des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) auch ein Beitrag zur Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen und Entwicklungsstörungen in den ersten Lebensjahren geleistet; denn zur gesunden Entwicklung eines Kindes gehört von Anfang an auch die Mundgesundheit. Doch wenn Eltern ihre Kinder nicht zur zahnärztlichen Untersuchung vorstellen, und wenn Kinder nicht den Kindergarten besuchen, laufen auch Individual- und Gruppenprophylaxe ins Leere. Hier sind gesamtgesellschaftliche Anstrengungen im Sinne der Verhältnisprävention gefordert, Kinder aus Risikogruppen in ein soziales und medizinisches Betreuungsumfeld zu integrieren, das gezielte Prävention möglich macht.

Das zahnmedizinische Präventionsanliegen ist integraler Bestandteil der Gesundheitsprävention, Gesundheitserziehung und Information. Der Tag der Zahngesundheit mit seiner Verstetigung und den vielfältigen kreativen Ideen besitzt hierbei einen zentralen Stellen-wert. Sowohl auf europäischer Ebene als auch im Rahmen der Weltorganisation der Zahnärzteschaft (FDI) versucht man dieses Konzept umzusetzen. Entsprechend fordern wir an solchen Tagen immer wieder die Berücksichtigung der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde bei sämtlichen Aktivitäten von Gesundheitspolitik und allen hierfür Verantwortlichen. 

Abschließend möchte ich im Namen der Bundeszahnärztekammer dem engagierten Praxispersonal, den niedergelassenen Zahnärzten, den Landes- und regionalen Arbeitsgemeinschaften für Jugendzahnpflege, den Krankenkassen, den Zahnärzten des Öffentli-chen Gesundheitsdienstes sowie den Lehrern und Erziehern, die seit Jahren "vor Ort" an der Umsetzung einer präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde arbeiten, ein herzliches Dankeschön für die geleistete Arbeit aussprechen. Ohne die großartige Unterstützung dieser vielen Partner im Bereich Mundgesundheit wären die bisher erreichten Erfolge – insbesondere in der Kariesprävention – nicht möglich!

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Für Rückfragen:
Dr. Sebastian Ziller
Telefon: +49 30 40005-160
E-Mail: s.ziller@remove.this.bzaek.de